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Entwürfe von Grafik-Designern sind nach dem Urheberrecht als
eigenschöpferische künstlerische Leistungen geschützt.
Das Urheberrecht entsteht automatisch, sobald der Künstler
das Werk geschaffen hat und ist an die Person des Urhebers, also
des Designers, gebunden.
Nutzungsrecht
[Das Urheberrecht kann nicht übertragen
werden. Der Designer kann Ihnen jedoch gegen eine angemessene Vergütung
Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen.
Bei der Höhe des Nutzungshonorars wird differenziert:
nach Nutzungsumfang: Auflagenhöhe
und räumlicher Verbreitung (regional, national, weltweit)
nach Nutzungszeitraum und -häufigkeit:
einmalig z.B. für eine Veranstaltung, begrenzt oder zeitlich unbegrenzt
inhaltlich nach Nutzungszwecken
nach der Anzahl der Lizenznehmer
Sie als Auftraggeber müssen damit nur für die Rechte zahlen,
die Sie auch wahrnehmen möchten. Mir als Grafik-Designer gibt
es die Möglichkeit, Ihnen auf Anfrage alternative Preisangebote
zu machen.
Auch bei verlorenen Präsentationen wird Kreativarbeit geleistet,
die vom Kunden zwar abgelehnt werden kann, dort aber im Entwurf
bekannt ist. Trotz Zahlung eines Ausfallhonorars erwirbt der Auftraggeber
kein Recht, die Ideen zu verwenden]
Nachdrucke
[Bei der nachträglichen Änderung
der wirtschaftlichen Nutzung, wie beispielsweise erweiterte Verwendungszwecke,
Fremdsprachen- bzw. Auslandsverwendung, wird, soweit nichts anderes
vereinbart ist, üblicherweise je nach Nutzungsgrad eine Honorarnachforderung
in Höhe von 10 bis 50 % erhoben*. Gleiches gilt, wenn Sie etwa
von einer Broschüre, einem Prospekt o.ä. Nachdrucke anfertigen
lassen.
In diesen Fällen ist der Grafik-Designer darauf angewiesen,
dass der Kunde ihn hierüber informiert!]
Zustimmung des Urhebers bei Änderungen an seinem Werk
[Auch wenn Sie als Auftraggeber das
alleinige ausschließliche Nutzungsrecht für einen Entwurf
(z.B. Ihr neues Firmenlogo) erworben haben und dieses ausüben
können, bedürfen eventuelle Änderungswünsche
am Entwurf der Zustimmung des Urhebers, der berechtigt ist, Entstellungen
seines Werkes zu verhindern. Dies Betrifft z.B. Fälle in denen
der Auftraggeber zu einem anderen Grafik-Designer wechselt, sein
Corporate-Design oder eine bestimmte Gestaltungslinie aber beibehalten
möchte.
Sie haben Änderungswünsche? Dann sprechen Sie Ihren Grafik-Designer
umgehend und offen darauf an. Es findet sich immer eine angemessene
Lösung]
*Quelle: Etat-Kalkulator, creativ collection Verlag
GmbH
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