Wie ist das mit dem Copyright?
 

Entwürfe von Grafik-Designern sind nach dem Urheberrecht als eigenschöpferische künstlerische Leistungen geschützt. Das Urheberrecht entsteht automatisch, sobald der Künstler das Werk geschaffen hat und ist an die Person des Urhebers, also des Designers, gebunden.


Nutzungsrecht

[Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden. Der Designer kann Ihnen jedoch gegen eine angemessene Vergütung Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen.

Bei der Höhe des Nutzungshonorars wird differenziert:

nach Nutzungsumfang: Auflagenhöhe und räumlicher Verbreitung (regional, national, weltweit)

nach Nutzungszeitraum und -häufigkeit: einmalig z.B. für eine Veranstaltung, begrenzt oder zeitlich unbegrenzt

inhaltlich nach Nutzungszwecken

nach der Anzahl der Lizenznehmer


Sie als Auftraggeber müssen damit nur für die Rechte zahlen, die Sie auch wahrnehmen möchten. Mir als Grafik-Designer gibt es die Möglichkeit, Ihnen auf Anfrage alternative Preisangebote zu machen.

Auch bei verlorenen Präsentationen wird Kreativarbeit geleistet, die vom Kunden zwar abgelehnt werden kann, dort aber im Entwurf bekannt ist. Trotz Zahlung eines Ausfallhonorars erwirbt der Auftraggeber kein Recht, die Ideen zu verwenden]


Nachdrucke

[Bei der nachträglichen Änderung der wirtschaftlichen Nutzung, wie beispielsweise erweiterte Verwendungszwecke, Fremdsprachen- bzw. Auslandsverwendung, wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, üblicherweise je nach Nutzungsgrad eine Honorarnachforderung in Höhe von 10 bis 50 % erhoben*. Gleiches gilt, wenn Sie etwa von einer Broschüre, einem Prospekt o.ä. Nachdrucke anfertigen lassen.

In diesen Fällen ist der Grafik-Designer darauf angewiesen, dass der Kunde ihn hierüber informiert!]


Zustimmung des Urhebers bei Änderungen an seinem Werk

[Auch wenn Sie als Auftraggeber das alleinige ausschließliche Nutzungsrecht für einen Entwurf (z.B. Ihr neues Firmenlogo) erworben haben und dieses ausüben können, bedürfen eventuelle Änderungswünsche am Entwurf der Zustimmung des Urhebers, der berechtigt ist, Entstellungen seines Werkes zu verhindern. Dies Betrifft z.B. Fälle in denen der Auftraggeber zu einem anderen Grafik-Designer wechselt, sein Corporate-Design oder eine bestimmte Gestaltungslinie aber beibehalten möchte.

Sie haben Änderungswünsche? Dann sprechen Sie Ihren Grafik-Designer umgehend und offen darauf an. Es findet sich immer eine angemessene Lösung]

 

*Quelle: Etat-Kalkulator, creativ collection Verlag GmbH